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Honorarkatalog für Privatversicherte, Beihilfeversicherte und Selbstzahlende

 

Die Vergütung physiotherapeutischer Leistungen, auf private ärztliche Verordnung hin, erfolgt auf privatrechtlicher Honorarbasis. Die unten angegeben Preise beziehen sich jeweils auf eine physiotherapeutische Anwendung.

Diese Vereinbarung regelt die Leistung zwischen Therapeutin und Patient/-in, unabhängig von Leistungsansprüchen gegenüber Krankenkassen oder sonstigen Kostenträgern. Zahlungspflichtig ist der Patient/ die Patientin. In der Regel werden diese Beträge in voller Höhe erstattet, sofern ein entsprechender Versicherungsschutz besteht.

​       Grundsätzlich ist für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen Leistung eine ärztliche Verordnung notwendig. Selbstzahlende haben die Möglichkeit, sich ein 

       "grünes" Privatrezept ausstellen zu lassen. Sind Sie GKV versichert und möchten weitere Behandlungen, aber Ihr Arzt/ Ihre Ärztin kann Ihnen kein weiteres Rezept mehr ausstellen, gibt es die Möglichkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Bitte sprechen
Sie mich an.

       Meine Preisgestaltung orientiert sich an der Gebührenübersicht für Therapeuten

       (GebüTh). Ich erlaube mir, den 1,2 fachen Satz des GKV-Regelsatzes für die Berechnung meines Honorars zu erheben.

       Sind Sie selbst zahlend ohne ärztliche Verordnung , biete ich Ihnen präventive  

       Maßnahmen zur Steigerung Ihres Wohlbefindens an. 

       Hier beträgt der Minutenpreis 1,68€.

Vor Behandlungsbeginn erhalten Sie eine Honorarvereinbarung, damit Sie im Vorfeld die Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung klären können.

Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen 24 Stunden vorher abzusagen. Bei einem nicht rechtzeitig abgesagten oder versäumten Termin, behalte ich mir vor, den Ausfall in Rechnung zu stellen.

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